Neuwagen leasen: Das sollte beachtet werden  

Neuwagen leasen: Das sollte beachtet werden  

Neuwagen leasen: Das sollte beachtet werden

Noch nie war es so einfach, an einen Neuwagen zu kommen. Denn dank verschiedener Finanzierungs- oder Leasingmodelle kann man sich beinahe jedes Auto leisten. Damit es am Ende der Vertragslaufzeit aber keine bösen Überraschungen gibt, sollte einiges beachtet werden.

So funktioniert das Leasen eines Neuwagens

Leasing kann mit Mieten verglichen werden. Hierbei wird vom Leasingnehmer monatlich eine fest vereinbarte Leasingrate an den Leasinggeber gezahlt. Dabei bestimmen Automodell, Marke, Ausstattung und Neupreis die Ratenhöhe.

Der Leasingvertrag selbst ist für eine festgesetzte Vertragslaufzeit (zwei bis vier Jahre) gültig. Am Ende geht der Wagen wieder zurück an den Leasinggeber. Außer es wurde ein Vertrag mit Andienungsrecht abgeschlossen. Dann wird der vorherige Leasingnehmer der Eigentümer.

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Welche Leasingmodelle gibt es?

Je nach Anbieter stehen verschiedene Leasingvarianten zur Auswahl.

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing wird die Leasingrate auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnet. Je mehr das sind, desto teurer wird die monatliche Rate. Dabei kann die Kilometerzahl bei Vertragsabschluss individuell bestimmt werden. Der Nachteil hierbei ist: Ist der Kilometerstand am Ende der Leasingzeit höher als vertraglich vereinbart, muss für die Mehrkilometer nachgezahlt werden. Der Preis hierfür wird in der Regel mit Abschluss des Vertrages bestimmt. Wurden hingegen weniger Kilometer gefahren, wird der zu viel bezahlte Betrag dem Halter ausgezahlt.

Restwertleasing

Beim Restwertleasing wird im Vorfeld der Restwert des Autos zum Ende der Leasinglaufzeit geschätzt. Dieser Restwert wird im Vertrag festgehalten. Kommt es während der Leasingzeit dann zu einem Unfall oder sind bei Abgabe erhebliche Schäden am Fahrzeug ersichtlich, die den Restwert schmälern, muss der Leasingnehmer die Differenz nachzahlen. Aber auch eine veränderte Marktlage kann den Restwert verschlechtern. Das Risiko liegt hier immer beim Leasingnehmer.

Ist der Restwert allerdings höher als vermutet, werden 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses ausgezahlt. Übrigens: Je höher der geschätzte Restwert, desto niedriger ist die Monatsrate. Was anfangs verlockend wirkt, kann aber auch eine Falle sein. Denn einige Anbieter kalkulieren absichtlich mit einem unrealistisch hohen Restwert, um mit niedrigen Raten werben zu können. Daher sollten beim Restwertleasing im Vorfeld immer die aktuelle Marktsituation und der gängige Restwert des bevorzugten Modells überprüft werden.

Vertrag mit Andienungsrecht

Bei einem Vertrag mit Andienungsrecht erhält der Leasinggeber besondere Rechte. So darf der Leasinggeber verlangen, wenn der tatsächliche Wert eines Autos bei Vertragsende geringer ist als der kalkulierte Restwert, dass der Leasingnehmer das Auto abkaufen muss. Ein generelles Vorkaufsrecht hat der Leasingnehmer hingegen nicht. Dagegen kann der Leasinggeber, wenn das Fahrzeug deutlich mehr wert ist als der errechnete Restwert, das Auto dem Leasingnehmer zum Kauf anbieten.

Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

Das vorzeitige Kündigen eines Leasingvertrags ist nicht möglich. Einzig und allein eine Leasingübernahme entlässt einen aus dem Vertrag. Doch der Leasingnehmer muss sich selbst um einen neuen Vertragspartner bemühen. Dies funktioniert aber nur, wenn der Leasinggeber damit einverstanden ist. Und ein generelles Recht auf eine Übernahme gibt es nicht.

Was darf man bei einem Leasingwagen nicht?

Der ein oder andere Hobbyschrauber sollte eines beim Thema Tunen und Leasing beachten: Das Auto wurde nur zur Nutzung überlassen. Damit dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden.

Vergleichsweise unproblematisch ist zwar ein Tuning ohne bauliche Veränderungen, beispielsweise durch das Aufziehen neuer Felgen, die am Ende der Vertragslaufzeit wieder gegen die Originale getauscht werden. Alle anderen Eingriffe, die möglicherweise einen stärkeren Verschleiß von Motor oder Fahrzeugteilen nach sich ziehen, ist jedoch nicht möglich. Auch das Chiptuning ist bei einem Leasingwagen verboten.

Anders verhält es sich hingegen bei normalen Nachrüstungen, wie zum Beispiel das Nachrüsten einer Standheizung. So lässt sich beispielsweise eine Anhängerkupplung nachrüsten, mit welcher man einen Wohnwagen oder Anhänger ziehen kann, aber auf der sich auch ein Fahrradgepäckträger anbringen lässt. Manche Hersteller haben diesbezüglich schon spezielle Vorrichtungen verbaut oder die entsprechenden Kabel im Fahrzeug verlegt. Somit können also auch bei Leasingfahrzeugen bestimmte Nachrüstungen durchgeführt werden. Diese sollten aber mit dem Leasinggeber abgesprochen werden. So ist bei der Rückgabe weniger mit Schwierigkeiten zu rechnen.