Gegen die SUV-Flut: Deutsche Umwelthilfe beantragt höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen in 150 Städten

Gegen die SUV-Flut: Deutsche Umwelthilfe beantragt höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen in 150 Städten

Gegen die SUV-Flut: Deutsche Umwelthilfe beantragt höhere Parkgebühren und Parkbeschränkungen in 150 Städten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in 150 Städten Anträge gestellt, damit diese endlich aktiv werden gegen die Vielzahl an übergroßen SUV, die zu viel des knappen öffentlichen Raums einnehmen. Konkret fordert die DUH höhere Parkgebühren für überdimensionierte Fahrzeuge sowie die konsequente Kontrolle und Ahndung von missbräuchlichem Parken über markierte Flächen hinaus – etwa durch Bußgeld oder Abschleppen.

Mit den Anträgen setzt die DUH ihr Versprechen um, gegen die menschenfeindliche SUV-Flut aktiv zu werden. Eine entsprechende Mitmach-Aktion hatte die DUH unmittelbar nach dem bahnbrechenden Pariser Bürgerentscheid gegen SUV im Februar 2024 gestartet. Mehr als 19.000 Menschen haben sich beteiligt, um mithilfe der DUH übergroße SUV aus ihrer Stadt zu verbannen. Die meistgenannten Städte wurden für die Anträge ausgewählt. Gleichzeitig kündigt der Umwelt- und Verbrauchschutzverband an: Das ist erst der Anfang. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, weiter unter www.duh.de/keine-monster-suv mitzuteilen, für welche Städte sie sich weniger überdimensionierte Autos und mehr Platz für Fuß- und Radverkehr wünschen.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-Ups zu ersticken. Monster-SUV mit über fünf Metern Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen. Mit unserem Rechtsgutachten zeigen wir den zuständigen Behörden, wie sie bereits heute bestehende Möglichkeiten nutzen können – zum Beispiel durch höhere Parkgebühren für übergroße Fahrzeuge, die nicht mehr in die Parkbuchten passen. Städte haben eine breite Palette an Möglichkeiten, mehr Platz für umweltfreundliche Mobilität zu schaffen. Es ist an der Zeit, dass sie davon Gebrauch machen.“

Dass kommunale Maßnahmen gegen die SUV-Flut rechtssicher möglich sind, zeigt ein neues Rechtsgutachten der DUH. Dazu zählen unter anderem:

  • flächendeckende Stellplatzmarkierungen und Begrenzung der Stellplatzgröße: bei Längsaufstellung: Länge maximal 5,80 m, Breite 2,00 m; bei Senkrechtaufstellung: Länge maximal 5,00 m, Breite 2,30 m
  • Ahndung von Falschparken und Überschreitung der Parkmarkierungen durch Bußgeld und Abschleppen
  • Erhöhung der Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro im Jahr und Preisstaffelung je nach Fahrzeuggröße
  • Ausschluss besonders großer Fahrzeuge von Bewohnerparkvorrechten
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Die Mehreinnahmen sollen in den Bus- und Bahnverkehr, Rad- und Gehwege sowie in Ausgleichslösungen für einkommensschwache Haushalte fließen.

Pressemeldung von  DUH