Neue Mobilität bringt Fahrt in die Typgenehmigung

Neue Mobilität bringt Fahrt in die Typgenehmigung

Neue Mobilität bringt Fahrt in die Typgenehmigung

Veränderte Mobilitätskonzepte wie Hybridantrieb und alternative Energie aus Strom und Wasserstoff bedeuten für die Homologation von Fahrzeugen Wandel und neue Herausforderungen. Das war auf der TÜV SÜD-Fachtagung Homologation, die Ende des vergangenen Jahres in der Münchner Konzernzentrale stattfand, deutlich spürbar. Die Experten diskutierten die neuen Anforderungen lebhaft und teils kontrovers. Brandneue TÜV SÜD-Dienstleistungen, wie etwa die Prüfung von Antriebsbatterien, brachten zusätzlich Schwung in die Debatte. Davon profitierten auch traditionell eher sperrige rechtliche Themen.

General Safety Regulation der EU in ihrer neuesten Form (GSR 2), alternative Energieträger, wie Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe, neue Antriebstechnologien, innovative Services, Cybersecurity – die moderne Themenvielfalt sorgte für spürbar mehr Fahrt beim sonst eher zähen Thema Homologation. „Wir müssen klassische Services neu denken und kundengerecht anpassen“, sagte Pascal Mast, Direktor Nachhaltige Technologien bei TÜV SÜD, gleich zu Beginn in seiner Eröffnungsrede. Dazu gehöre beispielsweise die SOH-Prüfung von Antriebsbatterien in Gebrauchtwagen oder für die weitere Verwendung in anderen Bereichen. Schlagwort hier ist „second use“ – etwa als Speicher in Solaranlagen. Weg vom Strom: Emissionsmessungen gehören weiter zum täglichen Handwerk der Homologierer. Stichwort Euro 7: Bei der geplanten nächsten Stufe der Abgasnorm gelten erstmals gleiche Grenzwerte für Benzin- und Dieselmotoren. Mast: „Der Verbrennungsmotor steht in Europa vor dem Aus. Dementsprechend ist Euro 7 hier sicherlich der letzte Schritt.“ Stichwort Wandel: Ganz neue Themen, wie beispielsweise die Cybersecurity, erweitern das Spektrum. „Speziell für diesen neuen Bereich wurden bereits neue Stellen für Experten im Kraftfahrt-Bundesamt eingerichtet“, informierte Mast.

Geschwindigkeitsassistent bringt Tempo in die Diskussion

Ganz neu auch: der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA). Bereits ab Juli kommenden Jahres wird er nach dem Wunsch der EU-Kommission stufenweise im Rahmen der GSR Pflicht. Die Überschreitung eines Tempolimits soll dem Fahrer technisch erschwert werden. Ein Thema, das von den Teilnehmern der Konferenz intensiv diskutiert wurde. So beklagte beispielsweise Johannes Peter Bauer, European Automobile Manufacturers’ Association (ACEA), die aus Sicht seiner Organisation undurchsichtigen Regelungen sowie immer wieder kurzfristige Änderungen. Robert Matawa, Leiter Testing Hochautomatisiertes Fahren bei TÜV SÜD, betonte dagegen: „Selbstverständlich werden wir auch den Geschwindigkeitsassistenten nach entsprechenden Anpassungen homologieren. Das bekommen die Technischen Dienste in den Griff – genauso wie das Alkoholschloss, die Müdigkeitserkennung oder den Unfalldatenschreiber, die ebenfalls auf der Liste der GSR stehen.“ Nils Siebert von TÜV SÜD sieht insgesamt in der GSR 2 noch eine „ganze Latte neuer Vorschriften“, die hinsichtlich einer Realisierung oftmals noch in den Kinderschuhen steckten.

Neue Technik verändert Verfahren

In der Vergangenheit haben die Profis für Zulassungsfragen sich überwiegend nur mit der Sicherheit von Fahrzeugen selbst befasst. Beim automatisierten Fahren gelte zusätzlich, das Auto auch im Umfeld von Infrastruktur und anderen Verkehrsteilnehmern zu sehen, bekräftige Benjamin Koller, Experte für die Automatisierung bei TÜV SÜD. Veränderungen werde es daher ebenfalls bei der Hauptuntersuchung und bei periodischen Abgastests geben, ergänzte Mast. Elektronische Systeme würden eine noch größere Bedeutung bekommen und beim Abgas werde man sich auf synthetische Kraftstoffe einstellen müssen.

Bedingt durch die Pandemie hatte TÜV SÜD die Fachtagung hybrid angeboten; 60 von 185 Teilnehmern verfolgten die Vorträge und Diskussionen online.

Quelle Pressemeldung von  TÜV SÜD

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