Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 innerorts zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm
Politik und Behörden versäumen es erheblich, ihre Bürger vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm zu schützen. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter allen 82 deutschen Großstädten. Lediglich 19 Städte gaben an, den gesetzlichen Termin einzuhalten und den Lärmaktionsplan bis zum 18. Juli 2024 fertigzustellen und zu veröffentlichen.
Dies ist vermutlich nur ein kleiner Teil des Problems: Viele kleinere Kommunen fehlen oft die notwendigen Ressourcen, um überhaupt einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Aufgrund dieses unzureichenden Lärmschutzes hat die EU-Kommission im März 2024 weitere Schritte im seit 2016 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Die DUH fordert daher eine konsequente Priorisierung des Lärmschutzes, stärkere Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder sowie die sofortige Einführung von Tempo 30 innerorts als effektivste Maßnahme zur Lärmminderung in Städten.
Forderungen der Deutschen Umwelthilfe
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont: „Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Umweltbundesamt unter gesundheitsschädlichem Verkehrslärm. Trotzdem wird der Lärmschutz von Politik und Behörden massiv vernachlässigt. Städte sind derzeit offensichtlich nicht in der Lage, ihre Verpflichtung zu erfüllen und ihre Bürger vor schädlichem Lärm zu schützen. Umweltministerin Lemke muss den Lärmschutz endlich priorisieren und klarstellen: Die Kommunen benötigen entweder Unterstützung von Bund und Ländern, oder die Zuständigkeit für Lärmaktionspläne muss an fähige Behörden übertragen werden.
Um die Bevölkerung landesweit schnell und wirksam zu schützen, brauchen wir endlich Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in allen Städten. Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Eine Flickenteppich-Lösung mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und komplizierten Prozessen darf nicht länger die Gesundheit von Millionen Menschen gefährden.“
Hintergrundinformationen
Lärm ist nach Luftverschmutzung die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz umgesetzt wird, verpflichtet Kommunen oder zuständige Behörden, die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Berechnungen zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Auf dieser Grundlage müssen bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne erstellt werden, die konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten, wie etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sanierungen von Fahrbahnbelägen oder die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs.
Zuständigkeiten und Maßnahmen
Die Zuständigkeiten für die Erstellung der Lärmaktionspläne sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In den meisten Fällen sind die Kommunen zuständig. Abweichende Regelungen existieren in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. In Hessen erstellen die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel die Pläne zentral. In Bayern ist die Regierung von Oberfranken für die Erstellung der Pläne außerhalb von Großstädten verantwortlich. In Rheinland-Pfalz liegt die Zuständigkeit für die Lärmaktionspläne außerhalb von Ballungsräumen beim Landesamt für Umwelt.
Baden-Württemberg verfolgt einen vielversprechenden Ansatz: Dort wurde ein Lärmaktionsplan auf Landesebene entwickelt, der die Maßnahmen der Gemeinden ergänzt, Synergien schafft und Prozesse vereinfacht.
Fazit
Die Einführung von Tempo 30 innerorts könnte eine wirksame Maßnahme zum Schutz vor krankmachendem Verkehrslärm sein. Angesichts der massiven Vernachlässigung des Lärmschutzes durch Politik und Behörden fordert die Deutsche Umwelthilfe eine konsequente Priorisierung des Lärmschutzes, stärkere Unterstützung der Kommunen und eine einheitliche Regelung der Zuständigkeiten.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.