Deutsche Umwelthilfe kritisiert neue Straßenverkehrsgesetznovelle als unzureichend
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die jüngst vom Bundestag beschlossene Novelle des Straßenverkehrsgesetzes als ungenügend für die Förderung einer umfassenden Mobilitätswende kritisiert. Zur Unterstützung der Kommunen und zur Klärung der durch das neue Gesetz entstehenden rechtlichen Möglichkeiten plant die Organisation die Erstellung eines Rechtsgutachtens.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich kritisch über die Ergebnisse der Gesetzesreform: „Trotz langwieriger Debatten bleibt ein tatsächlicher Fortschritt für die Verkehrswende aus. Die Hoffnungen auf einen fundamentalen Wandel hin zu mehr Klimaschutz und verbesserten Lebensbedingungen in den Städten wurden enttäuscht. Weder das Konzept der Vision Zero noch wichtige Maßnahmen wie die Einführung einer digitalen Parkraumkontrolle oder sozial gestaffelte Parkgebühren wurden aufgenommen. Besonders enttäuschend ist das Fehlen einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerorts, eine Maßnahme, die das Potenzial hat, Leben zu retten und die Qualität städtischen Lebens signifikant zu erhöhen.“
Die DUH betont, dass die neu eingeführten Regelungen für die Kommunen nur begrenzt nutzbar sind und verspricht, mit einem anstehenden Rechtsgutachten Klarheit zu schaffen, damit die Kommunen diese Möglichkeiten voll ausschöpfen können. „Wir werden nicht nachlassen, die Kommunen in ihren Bemühungen zu unterstützen, sobald die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt, die noch vor der Sommerpause erwartet wird“, fügte Resch hinzu.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Deutsche Umwelthilfe e.V.